Die DSGVO und ihre Auswirkungen auf den deutschen Datenschutz
Obwohl Deutschland bereits einen recht ausgeprägten Datenschutz hatte, hat die DSGVO viele der bisherigen deutschen Datenschutzvorschriften über den Haufen geworfen. Das Bundesdatenschutzgesetz gilt seit Inkrafttreten der DSGVO nur noch zum Teil und wird laufend weiter angepasst. Bestimmte Bereiche des Datenschutzes wurden verschärft, insbesondere:
- Bußgelder: Verstöße gegen die DSGVO können mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des Jahresumsatzes des Konzerns vom Vorjahr geahndet werden.
- Datenschutzbestimmungen: Alle Unternehmen, die eine Webseite betreiben, müssen ihre Datenschutzerklärung an die DSGVO anpassen. Um eine DSGVO-konforme Formulierung zu gewährleisten, ist häufig die Unterstützung spezialisierter Anwälte angezeigt.
Informationen und Transparenz
Die Informationspflichten unterliegen bestimmten Standards: Die Datenschutzerklärung muss alle notwendigen Informationen präzise und transparent beinhalten, in verständlicher und klarer Sprache formuliert sein und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten benennen.
Besondere Informationspflichten gelten laut DSGVO für speziell an Kinder adressierte Seiten.
Kein Kopplungsverbot
Es besteht ein echtes Kopplungsverbot. Download-Angebote wie E-Books oder Checklisten dürfen nicht mehr an die Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten gekoppelt werden.
Recht auf Vergessenwerden
Erstmals gibt es in Art. 17 der DSGVO für Verbraucher ein 'Recht auf Vergessenwerden', wenn beispielsweise der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen ist oder die Einwilligung widerrufen wurde.
Verfahrensverzeichnis
Bestimmte Unternehmen müssen ein internes Verfahrensverzeichnis führen, aus dem die Verarbeitungstätigkeiten hervorgehen. Es muss auf Verlangen der Datenschutzbehörde vorgelegt werden.
Datenübertragbarkeit
Die DSGVO sieht ein Recht auf Datenübermittlung, beispielsweise beim Wechsel zu einem neuen Anbieter, vor. Nutzer haben nun die Möglichkeit, ihre Daten mitzunehmen. Als Unternehmen müssen Sie deshalb auf die Datenübertragbarkeit achten.
Datenschutzbeauftragter
Die DSGVO schreibt die Bestellung oder Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtend vor, wenn mindestens eine der drei folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Ihr Unternehmen verarbeitet besondere Kategorien von Daten, wie etwa genetische, biometrische, strafrechtlich relevante oder Daten über politische Überzeugungen.
- Mehr als neun Personen sind mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst.
- Die Kerntätigkeit der Firma besteht in der Verarbeitung von Daten, die 'die umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen' erforderlich machen.
Der Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die Verantwortlichen hinsichtlich Ihrer Pflichten im Zusammenhang mit der DSGVO zu beraten und die Durchführung und Einhaltung der Verordnung zu überwachen. Er ist gleichzeitig Anlaufstelle für die jeweilige Aufsichtsbehörde. Eine vorgeschriebene Ausbildung oder Zertifizierung gibt es für ihn nicht.